§ 1 Finanzierung
Die Finanzierung des Vereins erfolgt über Mitgliedsbeiträge sowie Förder- und
Sponsorenmittel.
§ 2 Beiträge
Zu Beiträgen im Sinne dieser Beitragsordnung sind natürliche wie juristische
Mitglieder des Vereins „Westwind – Wir Nordrhein-Westfalen in Berlin“ verpflichtet.
§ 3 Höhe der Beiträge
- Natürliche Personen zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 120,- €.
- Von Eheleuten und Paaren, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
zusammen leben, wird, wenn beide die Mitgliedschaft wollen, ein Familien-
beitrag von 150,- € erhoben. - Eine hiervon abweichende Regelung in Härtefällen kann der Vereinsvorstand
auf besonderen Antrag treffen. - Juristische Personen zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 600,- €.
- Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen
jährlichen Beitrag in Höhe von 30,- €. Nach Vollendung des 30. Lebensjahres
gelten die Regelungen aus § 3, 1-4 und 6.
Die Beiträge werden jährlich erhoben. Im Einzelfall kann der Vorstand eine
hiervon abweichende Zahlungsweise vereinbaren.
§ 4 Überprüfung
Die Beitragsordnung wird jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zur Überprüfung
vorgelegt.
(Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10. März 2008, geändert am 3. Juli 2008, geändert
am 14. Mai 2014)