Beirat
 

Als Botschafterinnen und Botschafter Nordrhein-Westfalens kann der Vorstand Mitglieder in einen Beirat berufen. Sie sollen laut § 11 der Vereinssatzung den Vorstand im Sinne bürgerschaftlichen Engagements () bei besonderen Anlässen () repräsentieren und im Rahmen der Satzungsvorgaben für Nordrhein-Westfalen werben. Außerdem soll der Beirat den Vorstand in wichtigen Angelegenheiten beraten. Die erstmalige Berufung eines Beirats ist für das Frühjahr 2012 geplant.



 
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